Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 13 AS 11/07 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 10.03.2007 gegen den Absenkungsbescheid vom 08.03.2007 wird angeordnet. Es wird unter Aufhebung der Vollziehung des Bescheides vom 08.03.2007 die Nachzahlung der seit dem 01.04.2007 einbehaltenen Absenkungsbeträge angeordnet. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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