Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 AS 198/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.12.2004 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 27.01.2005 und 24.02.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.11.2005 verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II unter Berücksichtigung einer Pauschale für öffentliche und private Versicherungen zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt 1/2 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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