Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 6 SO 127/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 12.07.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2006 verurteilt, die Kosten für den Einbau eines Unterbodenkassettenlifters für einen Krankenfahrstuhl, eine Rollstuhlrückhaltevorrichtung sowie eine Standheizung und aller zum Umbau erforderlichen Anpassungsarbeiten in das Fahrzeug der Klägerin zu übernehmen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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