Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 1 U 17/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.04.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.12.2007 verurteilt, den Überfall vom 05.02.2007 als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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