Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 5 KR 207/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.02.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2007 verurteilt, dem Kläger einen EinkaufsFuchs der Firma T als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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