Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 10 AS 87/09 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 18.02.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2009 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin erstattet dem Antragsteller seine notwendigen außergerichtlichen Kosten.


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