Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 (24) AS 88/08

Tenor

Der Bescheid vom 23.07.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.09.2008 wird teilweise aufgehoben und die Beklagte verurteilt, ihren Bescheid vom 09.11.2006 dahingehend abzuändern, dass die Regelung über die Darlehenstilgung ab Februar 2007 in Höhe von 35 EURO monatlich aufgehoben wird. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 175 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/3. Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.