Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 (22) AS 21/09

Tenor

Der Bescheid vom 19.01.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.02.2009 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen