Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 23 AS 2830/10

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 08.07.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.11.2010 verurteilt, dem Kläger unter Abänderung seines Bescheides vom 27.04.2010 für die Zeit vom 01.07.2010 bis zum 30.11.2010 weitere Leistungen zur Ausübung des Umgangsrechts mit seiner Tochter in Höhe von 27,20 EUR monatlich zu gewähren.

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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