Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 16 SO 32/08

Tenor

Der Bescheid vom 17.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die Beschulung des Klägers in der T-Schule in C ab der Einschulung zu übernehmen.

Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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