Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 5 KR 340/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.446,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.746,67 Euro festgesetzt.


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