Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 333/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 28.06.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2012 verurteilt, den Klägern für den Zeitraum von Juli bis September 2012 Leistungen nach dem IV. Kapitel des SGB XII unter Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens aus ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger zur Hälfte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.