Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 328/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2012 verurteilt, dem Kläger ein Persönliches Budget für die Schulintegrationshilfe in Höhe von 2.212,12 EUR monatlich im Zeitraum vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 abzüglich der bisher gewährten Leistungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 5/6 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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