Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 2 SO 106/14

Tenor

Der Bescheid vom 25.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 01.04.2014 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Monat Dezember 2013 Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ausgehend von der Regelbedarfsstufe 1 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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