Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 1 U 14/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 08.03.2012 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 20.12.2012 verurteilt, den Klägern Hinterbliebenenleistungen nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 - 3 SGB VII nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.


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