Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 8 SO 214/13

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 05.07.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.06.2013 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, der Klägerin Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeuges bis zu einem Betrag von 13.000 Euro zu gewähren. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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