Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 P 121/16

Tenor

Der Bescheid vom 3.6.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.10.2016 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt dem Kläger Kosten von 480,00 Euro für das leihweise beschaffte Pflegebett zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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