Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 AS 96/15

Tenor

Der Bescheid vom 05.06.2014 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 14.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.12.2014 wird teilweise aufgehoben soweit durch ihn ein Betrag von mehr als 2.208,00 EUR zur Erstattung durch die Klägerin festgesetzt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Widerspruchsverfahren zu 30 % und für das Klageverfahren zu 10 %.


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