Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 20 BA 60/24 ER

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 19.852,50 EUR festgesetzt.


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