Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 2 KR 640/20

Tenor

Der Bescheid vom 15.05.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.01.2020 wird abgeändert.

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Straffungsoperation im Bereich beider Oberschenkel als Sachleistung zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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