Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 7 SB 198/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.03.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.05.2001 verurteilt, bei der Klägerin ab Oktober 2000 das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkmals "aG" feszustellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägerin.


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