Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 10 RA 79/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten. Der Streitwert wird auf 2697,38 EUR festgesetzt.


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