Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S22 AS 17/06

Tenor

Die Klage gegen die Beklagte wird abgewiesen. Die Beigeladene wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Gewährung von Fahrtkosten für Besuche seines Sohnes in A. für die Zeit vom 13.01.2006 bis 30.06.2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Die Beigeladene hat dem Kläger dessen erstattungsfähige außergerichtliche Kosten zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.