Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 31 AL 394/09

Tenor

Der Bescheid vom 04. September 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Oktober 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.


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