Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 62 SO 444/14

Tenor

Der Bescheid vom 28.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2014 und des Änderungsbescheides vom 28.09.2014 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten i.H.v. 321,- EUR pro Monat zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. Die Sprungrevision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen