Beschluss vom Sozialgericht Duisburg - S 10 AS 163/07 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11.07.2007 (Absenkung der Regelleistung um 30 v.H. wegen Nichtvornahme des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung) wird angeordnet. Die Antragsgegnerin wird in Aufhebung des Vollzuges des Bescheides vom 11.07.2007 (Absenkung der Regelleistung um 30 v.H. wegen Nichtvornah-me des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung) verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.08.2007 bis zum 31.10.2007 eine monatliche Regelleistung i.H.v. 243,- EUR jeweils unter Anrechnung der bereits erbrachten Regelleistungszahlung zu gewähren. Im übrigen wird der Antrag des Antragstellers abgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.