Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 41 (36) AS 10/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.11.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.8.2008 verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses neu zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen