Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 31 KN 82/10 KR

Tenor

Der Bescheid vom 28.01.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.11.2009 wird aufgehoben, soweit darin eine Prämie von 77,11 EUR für Januar 2009 festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Berufung wird für die Beklagte zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.