Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 10 R 77/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.05.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.01.2011 verurteilt, dem Kläger unter Zugrundelegung einer am 19.02.2010 eingetretenen vollen Erwerbsminderung auf Zeit Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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