Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 10 R 282/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.08.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.03.2013 verurteilt, der Klägerin unter Zugrundelegung einer am 17.03.2014 eingetretenen vollen Erwerbsminderung auf Zeit Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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