Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 28 AS 209/06 ER

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Anfechtungsklage vom 20.06.2006 (S 00 AS 000/00 SG Düsseldorf) gegen den Bescheid vom 22.03.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.05.2006 aufschiebende Wirkung hat. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.


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