Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 182/04

Tenor

Die Bescheide vom 03.11.2003 und 02.12.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.06.2004 werden insoweit aufgehoben, als sie Beiträge für die Zeit ab 01.01.2002 festsetzen und nachfordern. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers auferlegt.


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