Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 10 R 370/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.06.2004 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 20.12.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.08.2005 verurteilt, der Klägerin ab 01.07.1997 höhere große Witwenrente unter Anerkennung weiterer Ersatzzeiten für die Zeit vom 09.08.1945 - 31.12.1949 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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