Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 144/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.05.2006 verurteilt, für die Zeit bis zum 31.03.2010 die Versorgung mit dem Präparat Lorenzos Öl sicherzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten des Klägers auferlegt.


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