Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 (6) SB 43/06

Tenor

Die Beklagte wird - unter Abänderung des Bescheides vom 29.07.2005 und des Widerspruchsbescheides vom 07.02.2006 - verurteilt, bei der Klägerin das Merkzeichen "aG" festzustellen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergericht- lichen Kosten der Klägerin.


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