Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 7/09

Tenor

Der Bescheid vom 16.10.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2008 wird insoweit aufgehoben, als Beiträge zur Krankenversi- cherung (53,80 Euro) festgesetzt werden. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin aufer- legt. Die Sprungrevision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.