Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 26 R 1670/12 ER).

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 25.11.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2012 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und die gerichtlichen Kosten für das Antragsverfahren (S 26 R 1670/12 ER). 3. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.682,03 EUR festgesetzt.


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