Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 25 AS 1515/19 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 25. März 2019 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. März 2019 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das vorliegende Verfahren erster Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwältin O N1 G aus X ge-währt.


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