Urteil vom Sozialgericht Köln - S 9 KR 539/01

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des am 12.09.2001 zugestellten Bescheides in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.11.2001 verurteilt, die Klägerin mit einer C-Leg-Prothese zu versorgen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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