Urteil vom Sozialgericht Köln - S 10 SO 2/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.02.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.12.2005 verurteilt, dem Kläger ab 05.02.2003 Beiträge für eine angemessene Alterssicherung seiner Mutter in der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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