Beschluss vom Sozialgericht Köln - S 26 KR 3/08 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller  bis zur Entscheidung der Hauptsache häusliche Krankenpflege gemäß den entsprechenden ärztlichen Verordnungen für 19,24 Stunden täglich zu gewähren bzw. ihn für die Vergangenheit ab 27.02.2007 bezüglich der schon entstandenen notwendigen Kosten für 19,24 Stunden täglich freizustellen.

Im Übrigen wird der Eilantrag zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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