Urteil vom Sozialgericht Köln - S 31 (11) AS 50/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.10.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.02.2007 verurteilt, der Klägerin im Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum 31.03.2007 weitere Kosten der Unter- kunft in Höhe von monatlich 88,00 Euro zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen