Urteil vom Sozialgericht Köln - S 23 P 181/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger als Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zu den Vertragsparteien gehört. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte und der Beigeladene zu 13) zu je 1/2 als Gesamtschuldner. Az.: S 23 P 181/08 Es wird festgestellt, dass der Kläger als Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zu den Vertragsparteien gehört. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte und der Beigeladene zu 13) zu je 1/2 als Gesamtschuldner.


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