Urteil vom Sozialgericht Köln - S 31 SB 163/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.07.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.10.2008 verurteilt, bei dem Kläger ab Antragstellung einen Grad der Behinderung von 40 festzustellen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 3/5.


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