Urteil vom Sozialgericht Köln - S 21 SO 24/11

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 02.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2010 verurteilt, der Klägerin die Kosten für die stationäre Behandlung des X i.H.v. 1.841,44 EUR zu erstatten. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt ¾ der Kosten des Verfahrens.


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