Urteil vom Sozialgericht Köln - S 20 R 1099/19

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 05.09.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.7.2019 verpflichtet, der Klägerin Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt der Finanzierung einer Vorgründungsberatung inklusive Übergangsgeld für den Aufbau eines Online-Sanitätsshops für psychisch kranke Menschen zu gewähren.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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