Urteil vom Sozialgericht Münster - S 14 R 236/24

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 08.09.2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.03.2024 wird geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, ab Antragstellung am 12.07.2023 an die Klägerin die Erziehungsrente nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bis zum Abschluss des Bachelor Studiengangs N. des Sohnes O. an der Universität P. zu gewähren.

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in vollem Umfang.


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