Beschluss vom Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen - 12T A 1082/97.T

Tenor

Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. März 1995 - 1 A 113/93.T - abgeschlossenen Verfahrens wird als unbegründet verworfen.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens und die ihm erwachsenen Auslagen.


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