Urteil vom Berufsgericht für Heilberufe Köln - 36 K 1120/10.T

Tenor

Gegen den Beschuldigten wird wegen Verletzung seiner Berufspflichten auf eine Geldbuße in Höhe von 10.000,00 € erkannt.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Verfahrensgebühr wird auf 500,00 € festgesetzt.


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