Beschluss vom Amtsgericht Halle (Westf.) - 5a F 199/15

Tenor

Der Antragstellerin wird die gerichtliche Erlaubnis erteilt, Herrn D. V., geboren am xx, zu heiraten. Von der Wartezeit von 310 Tagen zur Wiederheirat gemäß Section 1453 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches wird ihr Befreiung erteilt, nachdem die Antragstellerin am 07. Mai 2015 rechtskräftig von ihrem Ehemann Herrn X. K. geschieden wurde.

Von der Erhebung von gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) wird abgesehen.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000 € festgesetzt.


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